Tiefpreisgarantie – So verarscht Bauhaus seine Kunden

Ich bin zwar kein Schwabe aber wenn es etwas kostengünstig gibt, schlage ich gern mal zu. Das war heute der Fall und ich wollte mal nicht ein neues Phone, sondern den Service und das Werbeversprechen der „Tiefpreisgarantie“ bei Bauhaus testen.
Wer diese nicht kennt, hier mal den Wortlaut, übernommen von der Webseite:

Statt komplizierter Sonderangebots-Aktionen gibt es beim Spezialisten für Werkstatt, Haus und Garten immer Tiefpreise. Die BAUHAUS Einkäufer sind ständig im Einsatz für gleichbleibend niedrige Preise und konstante Qualität. Darauf gibt es die BAUHAUS Tiefpreis-Garantie.

Sollten Sie ein identisches Produkt innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum woanders noch günstiger finden, so erhalten Sie bei BAUHAUS das Produkt zu einem 12 % günstigeren Preis als beim Wettbewerber. Ausgenommen von der Tiefpreisgarantie sind Internetangebote, Teppiche sowie Ausverkäufe /Respostenabverkäufe. Die Tiefpreisgarantie gilt nicht für Angebote im BAUHAUS Online-Shop.

Quelle: https://www.bauhaus.info/service/leistungen/garantien

Natürlich muss man sich nicht erst das Produkt kaufen und dann zum Bauhaus rennen um sein Geld zu bekommen, sondern man kann auch mit dem entsprechenden Angebot zum Bauhaus gehen und bekommt dann dort das Produkt entsprechend preisgemindert.
Das scheint in einigen Bauhaus Filialen zu klappen, bei manchen aber auch nicht.

Gestern habe ich erfahren, dass der Globus Baumarkt in Gensingen ein Rabattangebot von 20% auf alle Produkte hat. Da ich auf der Suche nach einem Nass- Trocken Sauger von Kärcher, genauer gesagt den Kärcher Mehrzwecksauger WD 6P Premium war, habe ich mich per Mail bei Globus informiert, was dieser dort kostet und erhielt folgende Antwort:

Der Staubsauger WD6P kostet bei uns im Haus 179,- Euro. Bis morgen Abend erhalten Sie auf diesen Preis 20% Rabatt. Der Sauger ist zur Zeit nicht mehr an Lager und müsste bestellt werden. Hierzu benötigen wir eine Vollanzahlung.

Mit freundlichen Grüßen

Zeitgleich machte ich eine Verfügbarkeitsanfrage bei Bauhaus und bekam von dort folgende Antwort:

der Preis für den KÄRCHER WD 6P Premium liegt bei 239,99 EUR. Das Gerät ist bei uns im Fachzentrum NICHT vorrätig. Für o.g. Preis wäre es möglich dieses Gerät für Sie zu bestellen, die Lieferzeit beträgt bei Lieferfähigkeit ca. 8-10 Tage.

Mit freundlichen Grüßen

Somit waren zwei Dinge geklärt:
1. Ich hatte schriftlich einen Angebotspreis vom Globus Baumarkt.
2. Bauhaus hat mir bestätigt, dass ich dort das Gerät bekommen kann.

Nach den vorliegenden Preisinfos hätte ich den Kärcher Mehrzwecksauger beim Bauhaus für folgenden Preis bekommen müssen:

179€ waren der reguläre Verkaufspreis bei Globus
20% (ca. 35,80€) Rabatt abgezogen ergeben
143,20€ als Angebotspreis

12% (ca. 17,18€) Tifpreisgarantie vom Bauhaus abgezogen ergeben
126,02€ als Verkaufspreis

So weit die Theorie, in der Praxis sah es folgendermaßen aus:

Ich war gerade bei Bauhaus und habe das Gerät natürlich NICHT bekommen. Hier die Kurzfassung des Gespräches vor Ort:
An der Info wurde ich freundlich begrüßt, habe meinen Wunsch geäußert und wurde zuständigkeitshalber zum Service weitergeleitet.
Auch hier ein freundlicher junger Mann, den ich mein Vorhaben erklärte. Dieser schaute im System nach und stellte fest, dass das Produkt nicht in seiner Übersicht sei. Ich fragte, ob er es bestellen kann, worauf er das Telefon zückte und sich bestätigen lies, dass direkt bei Kärcher bestellt werden darf. Dieses Problem war also für den Moment geklärt.
Weiter ging es jetzt mit dem Preis. Ich legte die Mail mit dem Angebotspreis von Globus vor. Da der Preisunterschied wohl zu hoch war, erkundigte sich der Verkäufer bei seinem Vorgesetzten, was zu machen sei. Nach einigen Hin und Her kam dieser dann zu uns und zu dritt ging es weiter.
Als erstes Argument kam auch hier, dass der Artikel nicht vor Ort ist und die Tiefpreisgarantie somit nicht gelte. Ich sagte, dass mit per Mail bestätigt wurde, dass eine Bestellung kein Problem sein und legte die ausgedruckte Mail auf den Tresen. Der Punkt schien nun wieder abgehakt zu sein. Weiter ging es mit dem Angebot, was ich vorgelegt hatte, dies wurde jetzt nochmals geprüft.
Zur Absicherung müsse man sich bei Globus erkundigen, ob dieser Preis auch stimmt. Ich verwies nochmals auf das schriftliche Angebot aber trotzdem wurde bei einer Globus Filiale in der Nähe angerufen und es stellte sich heraus, dass die 179€ zwar grundsätzlich der Onlinepreis ist, man diesen aber auch in jeder Filiale erhalte. Nun wurde wieder intern (mit dem Filialleiter?) gesprochen, welcher wohl auch langsam die Nase voll hatte und weiterhin abblockte.
Ich lenkte nun ein und sagte, dass es für mich auch ok ist, wenn ich die 12% Rabatt vom Bauhaus nicht bekomme. Sie sollten mir den Kärcher dann einfach zum Angebotspreis von 143,20€ verkaufen und gut. Wieder Anruf beim Filialleiter:
Es musste nun geklärt werden, was mit den 20% Rabatt ist. Also rief einer der Verkäufer nochmals bei Globus an, wo ihn bestätigt wurde, dass eine solche Rabattaktion dort derzeit nicht läuft.
Wieder tippte ich auf mein Angebot und sagte, dass hier doch schwarz auf weiß steht, dass es dieses Angebot gibt.
Antwort: Aber das Angebot gilt nicht für die Globus Filiale, die in der Nähe ist, also hat sich das mit den 20% erledigt.

Unterm Strich habe ich gut 30 Minuten mit den beiden Verkäufern gesprochen, die wirklich die ganze Zeit freundlich waren und mir helfen wollten aber bekommen habe ich den KÄRCHER WD 6P Premium nicht. Die Tifpreisgarantie scheint wohl nur zu gelten, wenn man dabei eine bestimmte Gewinnmarge nicht unterschreitet, was wohl in meinem Fall so war.
Letztendlich ist die gemachte Aussage der Tiefpreisgarantie eine Lüge, anders kann ich das nach diesem Erlebnis nicht bezeichnen.


31 Gedanken zu “Tiefpreisgarantie – So verarscht Bauhaus seine Kunden

  1. das ist ja mal eine krasse aktion. ich hätte da keine 30 min „ruhig“ mit den verkäufern reden können. im gegenteil, da wäre ich nach 10 min wohl an die decke gegangen. 😀

    fakt ist, es ist eine sauerei, nur weil ihre gewinnmarge nicht ausreicht, einfach die tiefpreisgarantie als ungültig zu erklären.
    normal hättest du den kärcher zumindest für die 179€ – den 12% bekommen müssen, den für online angebote und aktionspreise gilt die tiefpreisgarantie ja nicht, steht doch auch so bei bauhaus drin oder?

    kannst du ihn nicht bei dem globus markt bestellen wo das -20% angebot gilt, und ihn dir holen, oder ist das zu weit weg?

    1. Wie geschrieben die zwei Leute dort vor Ort waren ja wirklich sehr höflich und haben versucht zu helfen. Wass sollen sie machen, letztendlich müssen die auch auf ihren Boss hören. Darum bin ich auch nicht auf das Personal sauer sondern auf die Art und Weise, wie man verschaukelt wird.
      Wo es die 20% gibt ist wirklich leider zu weit weg von mir.
      Die 179€ sind der „Straßenpreis“ und davon 12% weniger ist auch nicht so die Ersparnis. Da muss ich mal auf nen Schnapper bei Amazon warten. Eigentlich hätte ich mir auch nur die kleinere Version geholt aber wenn der Tiefpreis wirklich gemacht worden wäre, dann hätte ich auch den 6P genommen.

      1. Die Preisgarantie hat BAUHAUS nur erfunden um den Kunden zu suggerieren BAUHAUS wäre sowieso günstiger als die Mitbewerber. Die BAUHAUS Mitarbeiter werden permanent in Ausreden geschult, nicht auf Mitbewerberpreise und zusätzliche Rabattvergabe einzugehen.

        1. Ganz so extrem krass sehe ich das nicht.
          Wenn ein Angebot von einem Mitbewerber in der Nähe da ist und es das Produkt eigentlich auch im Bauhaus zu kaufen gibt, dann gehen die mit der Tiefpreisgarantie schon mit.
          Es gab auch ein paar Käufe, wo ich keine Probleme hatte. Allerdings eben nur, wenn es lokale Angebote sind.
          Im letzten Fall war das Bauhaus auch ganz schlau und hat den Preis zu dem seines Mittbewerbers angepasst. Ergo gleicher Preis bedeudet, dass die Tiefpreisgarantie nicht gilt.

          Ein Punkt ist mir auch noch negativ aufgefallen.
          Die Geräte, die ich über Tiefpreisgarantie (oder im Angebot) beim Bauhaus kaufe sind auf 1 Stück pro Kunde limitiert. Mir wurde dann irgendetwas von handelsüblicher Menge erzählt.

  2. ich hätte den boss antanzen lassen, in solchen sachen hab ich eher das temperament von meinem Dad bekommen 😀

    baumax, (gibt es ja leider nicht mehr) hatte auch solche aktionen bzw garantie, da hab ich schon 2-3 mal sachen echt günstiger bekommen. die haben sich daran gehalten.

    1. Mit dem Big Boss scheinen die ja zwischendurch immer telefoniert zu haben und der hat ja alles abgeblockt.

    1. Es gibt halt Menschen, die nur Entscheidungen treffen, wenn sie diese nicht weiter begründen oder verteidigen müssen. Ich bin mal gespannt, ob sich Bauhaus über den Twitter Kanal meldet oder ob die mit Kritik auch nicht umgehen können.

  3. also ich denke kaum das du da eine rückmeldung bekommen wirst, das geht denen gelinde gesagt am a…. vorbei.

    1. Dann hätten die aber noch neben schlechten Geschäftsgebaren eine total grottige Social Media Abteilung. 😉

  4. Willkommen in der Servicewüste Deutschland CTHTC ! Du hast Dein Erfahrungschatz bereichert !

  5. Gut zu wissen, wie die deren „Preisgarantie“ verstehen. Ich habe sehr gute Erfahrungen mit der Preisgarantie von Hornbach gemacht. Es gibt 10% sogar auf Internetpreise ohne wenn und aber. Sogar wenn man den Preis auf dem Smartphone zeigt… idealo app sei dank.

  6. Da lob ich mir den Hornbach. Dort bekommt man zwar „nur“ 10% Nachlass auf den niedrigsten Preis. Allerdings gelten hier jegliche Angebote, auch Onlinepreise etc.. Die einzige Einschränkung ist, dass es ein Unternehmen aus Deutschland sein muss (also eine deutsche Steuernummer haben muss). Das wars.

    Ich nutze diese Garantie bei fast jedem Kauf und es gab noch nie Probleme. Artikel aus dem Regal nehmen, mit dem Handy abscannen und den niedrigsten Preis suchen (ebenso auch mit Bosch Prof.-Werkzeug, Küchengeräten, etc.). Es haben mir sogar schon Mitarbeiter geholfen, als ich Angebotpreise nicht wieder auf meinem Handy gefunden hatte. Alles total unkompliziert. Hat mir in den letzten Jahren sicherlich einen kleinen vierstelligen Betrag gespart.

    Ich mach zwar im Freundeskreis dafür Werbung, wenn sie eh dort einkaufen wollen. Aber auf meine Nachfrage, sagten mir die Hornbachmitarbeiter, dass fast niemand diese Tiefpreisgarantie nutzt. das hat mich echt gewundert. Weil ich sehr oft bis zu 50% oder auch schon mehr an Nachlass bekommen konnte. Aber ok. Muss jeder selbst wissen.

    1. Hornbach ist leider nicht in meiner Nähe, sonst hätte ich das auch mal getestet. Das, was Du da schreibst klingt ja wirklich traumhaft.

    2. Tja, das war einmal. Ich habe es heute live erlebt. In den Regularien zur Hornbach Tiefpreisgarantie ist von den -10% nichts mehr zu lesen. Man bekommt nur noch den günstigen Wettbewerber-Preis.

  7. Servus, wollte eben auch die Tiefpreisgarantie für einen Vertikutierer nutzen. War aber auch nix, da die Produktnummer eine andere war. Und zwar eine extra Nummer nur für Bauhaus. Alle technischen Daten sind absolut baugleich. Also bin ich für 30€ weniger zur Konkurrenz 10km weiter gefahren…

    1. Ja, so ist das leider nun mal. Das Bauhaus hat sich ja gerade bei solchen Sachen extrem gut aus der Affaire gezogen. Die Artikel müssen identisch sein ansonsten greift die TPG nicht. Das geht sogar so weit, dass der Artikel nicht mehr als gleich gilt, wenn der andere Baumarkt noch gratis ne Einkaufstüte mit dazu gibt. Der Lieferumfang wäre somit ein anderer ist dann die Begründung.
      Traurig finde ich es aber noch mehr, dass es scheinbar bei einigen Filialen recht problemlos und kundenorientiert funktioniert, bei anderen man als Kunde jedoch der Volldepp ist.
      Der Satz: Dann kaufen Sie das doch wo anders.
      ist sicherlich vielen bekannt.

  8. Mimimimi… haben sie sich nicht wie ’ne Fotze und kaufen sie doch das Gerät bei fucking Globus! ^^

  9. Hallo, ein Faktum der Bauhaus Preis-Garantie wurde hier unterschlagen: Zitat: „Gilt nur für Lagerware“ – was hier nicht der Fall war!
    (also weder Lagerware bei Globus, noch bei Bauhaus!)
    Somit kann man man die Preisgarantie nicht einfordern!

    1. Unterschlagen wurde hier nichts. Schau mal in den Artikel rein, was da bezüglich der „Lageware“ drin steht. 😉

  10. Auch wenns schon länger her ist.

    Die aTiefpreisgarantie besagt, dass man den Artikel vorher bei Bauhaus gekauft haben muss und man die Kaufpreisdifferenz zu anderen Anbieter innerhalb von 14 Tagen ab Kaufapdatum minus 12% erstattet bekommt. Der mit Bauhaus vorliegende Kaufvertrag ist also maßgebend. Ist keine Artikel vor Ort, dann gibt es keinen bestehenden Kaufvertrag.
    Wenn der Verfasser daraus macht, dass man in einem anderen Markt, die Ware nicht kaufen muss, hat das mit der Tiefpreisgarantie nichts zu tun. Nach der Regelung müsste Bauhaus noch nicht einmal die Differenz erstatten, wenn man vorher woanders gekauft hat.
    Schlauer wäre es gewesen, den Artikel zum Normalpreis zu bestellen und zu kaufen, um dann mit der Preisaktion vom Mitbewerber auf die Tiefpreisgarantie zu bestehen.
    Geht in jedem Bauhaus.

    1. Hallo @Ichweisses.
      Auch wenn Du Dir es noch so sehr wünschst, auch Deine Vorgehensweise funktioniert nicht.
      Wie Du sicherlich gelesen hast, ging es nicht um den Fakt, dass der Artikel nicht vorher beim Bauhaus gekauft wurde sondern darum, dass der Chef vom Bauhaus sich eine Ausrede zurechtgesponnen hat, um die Tiefpreisgarantie nicht gelten zu lassen.
      Die Ausrede war, dass der Artikel nicht von einem Mittbewerber in unmittelbarer Nähe angeboten wurde und genau dieser Passus ist in den Bedingungen der Tiefpreisgarantie nirgendwo aufgeführt.

  11. Ich bin selbst bei Bauhaus im Verkauf beschäftigt. Das im o.g. Text der Passus in „unmittelbarer Nähe“ nicht vorhanden ist, versteht sich aus rein wirtschaftlichen Gründen von selbst. Sie als Kunde werden wahrscheinlich nicht 200 km fahren um einen Produkt im Baumarkt zu kaufen. Denn dann wäre das für Sie unwirtschaftlich und die Ersparnis gleich NULL. Wenn Sie z. B. Angebote in der Republick finden die günstiger sind als bei Ihnen vor Ort, dann müssten Sie diese Online bestellen. Wenn Sie die Bedingungen der Tiefpreisgarantie gelesen haben, stellen Sie fest das Sie dann wiederum keinen Anspruch haben.

    1. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer, denn diese Aussage ist eine wunderschön zurechtgelegte Ausrede. 😉
      Es gibt Bedingungen für die Tiefpreisgarantie, in denen nichts von “unmittelbarer Nähe” steht. Phantasiegeschichten nach dem Motto: „versteht sich aus rein wirtschaftlichen Gründen von selbst“ ist dann natürlich ein „Argument“, was ins Spiel gebracht werden muss, um den Kunden abzuwimmeln.
      Entweder schreibt man einen Passus bezüglich der lokalen Gültigkeit in die Bedingungen der Tiefpreisgarantie rein oder die Garantie gilt überall in Deutschland.

      Schlimm finde ich gerade, dass Sie als Mitarbeiter im Verkauf noch nicht mal ihre eigenen Regelungen kennen.

      1. Als erstes möchte ich Bemerken das ich die Regelungen kenne. Ich denke das Sie jetzt versuchen auf einer Grundlage Ihr Rechtsempfinden zu dokumentieren das ich nicht als fair empfinden kann, da Sie mich nicht persönlich kennen. Das ist ein Niveau das zu keiner ojektiven Diskussion führen kann. Vielleicht sollten Sie als Kunde ehrlich zu sich selber sein und sich eingestehen das Sie nicht hunderte Kilometer fahren werden, um die Tiefpreisgarantie ein zu fordern.
        Nun eine Info wie die Tiefpreisgarantie in unserer Niederlassung gehändelt wird. Sie als Kunde möchten eine Tiefpreisgarantie in Anspruch nehmen. Dann sind Sie als Kunde in der Beweispflicht das dieses Produkt bei einem Mitbewerber günstiger zu erwerben ist. Ausgenommen wie bereits o.g.. Sie sollten ein Angebot in Schriftform vorlegen können. Also müsse Sie ja im unmittelbaren Umkreis recherchieren. Alles andere wären dann Onlineangebote, die nicht der Tiefpreigarantie unterliegen. Selbst wenn Sie sich ein Angebot per Mail oder Fax aus einem anderen Ende der Republik schicken lassen, ist nicht nach zu vollziehen ob dieses in der dortigen Filiale zu erweben ist. Um die Sache einfach ab zu kürzen, werden unsere Kunden in unserer Niederlassungen zuvor kommend behandelt und eine entsprechende Kulanz angewandt. Grüße

        1. Um über das Thema vernünftig reden zu können, müssten Sie Ihre persönliche Interpretation des Onlinetextes deaktivieren.
          Was ich angeführt habe sind Fakten und über die braucht man nicht zu diskutieren, sie sind entweder da oder nicht.
          Letztendlich geht es hier doch nur um einen Punkt:
          Steht in den Bedingungen der Tiefpreisgarantie, dass diese nur lokal gilt? – Nein!

          Ich zitieren nochmals die entsprechende Passage:
          „Sollten Sie ein identisches Produkt innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum woanders noch günstiger finden, …
          … Ausgenommen von der Tiefpreisgarantie sind Internetangebote … “

          Falls es heutzutage noch Unternehmen oder Personen gibt, die das Internet nicht kennen, dann tut mir das sehr leid, dann über dieses Medium kann man überregional recherchieren.

          Der Globus Baumarkt in Gensingen ist auch kein Internetangebot, sondern eine reale und lokale Verkaufsstelle.

          Einen Punkt möchte ich nicht unerwähnt lassen, der gleichzeitig Ihrer Aussage entgegen spricht:
          Einige User haben mich darauf hingewiesen, dass es in Deutschland sehr wohl Bauhaus Filialen gibt, die sich genau an die Tiefpreisgarantie halten und alle Angebote der Mittbewerber akzeptieren. Ob diese regional oder überregional bestehen ist dabei nicht entscheidend.
          Als Nachweis gilt sowohl eine Mail, als auch ein Prospekt oder der Screenshot eines im Internet publizierten Angebotes, wenn dies in einem lokalen Markt erhältlich ist.

          Genau so sollte das auch sein.

          BTW
          Über die Freundlichkeit der Mitarbeiter im Bauhaus konnte ich mich bisher nicht beschweren. Ganz im Gegenteil. Diese Menschen tun mir jedes Mal leid, wenn sie den Kopf für ihren Chef hinhalten müssen, der einfach nach gut Dünken seine eigenen Regeln macht und dann (Entschuldigung für die Wortwahl) nicht den Arsch in der Hose hat sich den Kunden zu stellen.

          1. Ich möchte dieses Thema nicht zu einer endlosen Diskussion treiben. Eine Bemerkung sei mir noch erlaubt.

            Ihr Hinweis „Falls es heutzutage noch Unternehmen oder Personen gibt, die das Internet nicht kennen, dann tut mir das sehr leid, dann über dieses Medium kann man überregional recherchieren.“

            Das ist natürlich vollkommen richtig. Fakt ist aber und das ist bei allen Anbietern im Handel so, daß die Angebote die Sie online sehen, nicht identisch mit dem Angebot im Markt sein müssen. Also ist eine reelle Einschätzung vor Ort nicht immer möglich. Ein Beispiel sind die Discounter, da bekommen Sie viele Artikel nur online! Mein Vorschlag wäre, einfach mal in einem Markt Ihrer Wahl, der Anbieter spielt dabei keine Rolle, sich für ein Praktikum bewerben. Und ich kann heute bereits voraus sagen, daß Sie einiges danach mit anderen Augen sehen, obwohl ich kein Hellseher bin. Damit möchte ich die Diskussion aber hiermit beenden. Ich danke Ihnen trotzdem das Sie mir geantwortet haben. Grüße

  12. Und genau deswegen habe ich geschrieben:
    „Als Nachweis gilt … der Screenshot eines im Internet publizierten Angebotes, wenn dies in einem lokalen Markt erhältlich ist.“

    Ansonsten wäre es ja ein Onlineangebot, was von der Tiefpreisgarantie ausgenommen ist.
    Ob das Angebot lokal wirklich existiert wird ja immer durch einen Bauhaus Mitarbeiter telefonischt im Beisen des Kunden geprüft.

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